Bußgeldkatalog GüKG

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG

Stand: Juni 2015

(Beschluss des Bund/Länder-Fachausschusses GüKG)

Vorbemerkungen

Der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog enthält Zumessungsregeln für eine länderübergreifende und gleichmäßige Bemessung von Buß- und Verwarnungsgeldern aufgrund von Tat- beständen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Zweck dieser Regelsätze ist es, für häufig vorkommende Ordnungswidrigkeiten zu einer einheitlichen Ahndung zu kommen.
Die im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von ge- wöhnlichen Tatumständen ausgehen.
Die Regelsätze des Buß- und Verwarnungsgeldkataloges räumen bei Fällen, die von der üblichen Begehungsweise abweichen, einen Ermessenspielraum ein. Die Bußgeldbehörden sind verpflichtet, objektive und subjektive Tatumstände, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als weniger schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berück- sichtigen und somit im Einzelfall den Regelsatz zu unterschreiten. Sie sind weiterhin berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall den Regelsatz zu überschreiten.
Die vorgenannten Erwägungen gelten sowohl für vorsätzliches als auch für fahrlässiges Handeln.
Stand Juni 2015

Bußgeldkatalog GüKG